Arbeit, „Lohnkürzung für alle“: Ihr Arbeitgeber kann den Lohn beliebig kürzen | Das absurde Dekret ist verabschiedet.

Es kommt zu Gehaltskürzungen, und zwar für alle, die Arbeitgeber können die Gehälter jederzeit und ohne Vorankündigung kürzen.
In den letzten Wochen machte sich unter italienischen Arbeitnehmern eine berechtigte Sorge breit: Den Arbeitgebern könnte die Freiheit eingeräumt werden, jederzeit und sogar ohne Vorankündigung Lohnkürzungen vorzunehmen.
In den sozialen Medien und anderswo wurden Ankündigungen aller Art gemacht, die bei den italienischen Bürgern die Sorge auslösten, dass die Löhne nicht nur weiter an Kaufkraft, sondern auch an Nominalwert verlieren würden.
Aber ist es möglich, dass Arbeitgeber so viel Freiheit haben? Angesichts der Schwierigkeiten, die die Arbeitswelt in den letzten Monaten geplagt haben, ist es leicht verständlich, dass einige unangenehme Überraschungen möglich sind.
Versuchen wir also zu verstehen, was passiert und warum das alles passiert.
Was sieht das Gesetz vor?Um konkrete Antworten auf diese Frage zu erhalten, müssen wir zunächst klären, ob es tatsächlich ein Gesetz gibt, das Arbeitgebern eine solche Entscheidung erlaubt. Es gibt Umstände, unter denen Unternehmen Entscheidungen treffen können, die sich nachteilig auf die Bürger auswirken. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelung der Abfindung (TFR) bzw. der Abfindung für Arbeitnehmer (Trattamento di Fine Rapporto) , die bei Arbeitnehmern und Unternehmen oft für Verwirrung sorgt. Artikel 2120 des italienischen Zivilgesetzbuches befasst sich mit dieser Frage und bestätigt, dass die Abfindung eine Form der aufgeschobenen Vergütung ist, die dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusteht, vorbehaltlich bestimmter gesetzlich vorgesehener Ausnahmen für Vorschüsse.
Allerdings erlaubt die neue Gesetzgebung in bestimmten Fällen die Einbehaltung der Abfindung , insbesondere bei einer Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Dies wurde vom Gericht in Neapel bestätigt, das die Möglichkeit der Einbehaltung der Abfindung für legitim erachtete.

Es ist hervorzuheben, dass es sich hierbei nicht um eine willkürliche Strafe handelt, sondern um einen buchhalterischen Ausgleich zwischen zwei vertraglichen Verpflichtungen. Der Arbeitgeber darf nur den Betrag einbehalten, der der versäumten Kündigungsfrist entspricht, und darf weder Gehalt noch Abfindung ungerechtfertigt kürzen oder abziehen.
Streng genommen scheint es kein neues Gesetz zu geben, das Arbeitgebern Lohnkürzungen erlauben würde. Die Urteile sprechen von Kündigungsfristen und Pflichten sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Die Entscheidung der Richter führt kein neues Gesetz ein, sondern wendet eine seit Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch bestehende Regel an und verdeutlicht lediglich deren Grenzen.
Sicilia News 24